Gesetzliche Grundlagen

Wichtige Grundlagen unserer Arbeit regeln unter anderem:


- das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung vom 22.02.2013


- der Erlass zur Unterrichtsorganisation an den Förderschulen für Geistigbehinderte mit den

  Änderungen vom 01.08.2012

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- neuer Lehrplan für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung des Bayrischen

  Staatsministeriums für Unterricht und Kultus übernommen vom Kultusministerium

  Sachsen- Anhalt, Gültigkeitsbeginn 1.08.2022

 

- die Verordnung über die

  sonderpädagogische Förderung vom 02.08.2005

 

Anliegen des Lehrplans sind:


(Zitat, Lehrplan für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, S. 1, Bayrisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus vom 8. Juli 2003)


→ „Bildung für alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig vom Schweregrad ihrer

     Beeinträchtigung – jeder Lernbereich enthält eine große Vielfalt und Bandbreite

     möglicher Themen und Lerninhalte.


Berücksichtigung des jeweiligen Entwicklungsstandes und Lebensalters - der Lehrplan gibt

    in allen Lernbereichen Hinweise auf altersgemäße und entwicklungsbezogene

    Lernangebote mit dem Ziel, einer möglichst selbstbestimmten Lebensgestaltung


Moderne Lerninhalte – Lernbereich Medien, Gemeinsames Lernen, Sexualerziehung,

    Unterstützte Kommunikation, Lernbereich Kunst, Phonologisches Bewusstsein im

    Lernbereich Deutsch.


Integrativer und offener Unterricht…“

 

Eine differenzierte Planung ist notwendig, da in der Unterrichtsarbeit die Inhalte und Ziele der Rahmenrichtlinien möglichst umfassend umgesetzt werden müssen und dabei die unterschiedliche Lernausgangslage eines jeden Schülers berücksichtigt werden muss. Die Planungsarbeit setzt Überlegungen auf verschiedenen Ebenen voraus.

 

Übersicht Planungsgrundlagen:

 

                               Rahmenlehrplan

                                          

                                  Schulkonzept

                            Schuljahresarbeitsplan

                                          

                                   Stufenplan

                     Vorhaben der Stufen im Trimester

                                           ↓                                      

                                 Trimesterplan

              Zuordnung von Grobzielen und Lerninhalten   

                            ↓                          ↓

        Unterrichtsplanung        Individualplan          

        Unterrichtseinheiten,        Gutachten,

        Feinziele                          Gutachtenfortschreibung

 

 

 Diese gesetzlichen Regelungen klären unter anderem das Recht auf Bildung, die Schulpflicht, den Auftrag der Schule und die Beschulungsmöglichkeiten von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

 

 




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