Schulaufnahme

Diagnostik bedeutet die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs hinsichtlich eines besonderen Förderschwerpunktes.


Im Förderschulwesen unterscheiden wir die Förderschwerpunkte:

 

körperlich und motorische Entwicklung, Hören, Sehen, Sprache,

Lernen, geistige Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung (Verhalten)


Die Grundlage zur Einschulung in eine Förderschule bildet das sonderpädagogische Feststellungsverfahren. Feststellungsverfahren werden bereits ab dem Kindergartenalter durchgeführt und dienen ausschließlich der Erörterung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs.

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Generell entscheiden die Personensorgeberechtigten, ob die sonderpädagogische Förderung an einer Förderschule oder im gemeinsamen Unterricht (GU) an einer Grundschule erfolgen soll.
Im Zuge der Inklusionsbemühungen und der Ratifizierung der UN-Behindertenrechts-konvention 2009 ist man aber darum bemüht, Schüler bei Respektierung des Elternwillens nur dann in Förderschulen zu überweisen, wenn eine integrative Förderung im gemeinsamen Unterricht nicht realisiert werden kann.
Förderschulpädagogen werden zur Präventivversorgung stundenweise an die Grundschulen abgeordnet und gestalten gemeinsam mit dem Klassenlehrer den gemeinsamen Unterricht.  Zur Unterstützung ist es möglich, einen Integrationshelfer zu beantragen.


Seit dem Schuljahr 2010/2011 stellt der Mobile Sonderpädagogische Diagnostische Dienst (MSDD) den wesentlichen Ansprechpartner im sonderpädagogischen Feststellungsverfahren dar. Der MSDD prüft durch entsprechende Zuarbeiten der Schulen und Eltern und durch medizinische oder therapeutische Berichte die Antragstellung auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs.

Der MSDD koordiniert das Feststellungsverfahren und zieht im Bedarfsfall auch Sonderpädagogen hinzu.

Darüber hinaus ist der MSDD beratend tätig, wenn es an den Schulen oder bei Eltern spezielle Fragen zur individuellen Förderung, zur Unterrichtsgestaltung bzw. Schulorganisation gibt.


Um eine optimale Förderung zu gewährleisten, wird

 

nach jedem Schulbesuchsjahr das Fortbestehen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs durch die Gutachtenfortschreibung überprüft.




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