Schulaufnahme bildet das sonderpädagogische Feststellungsverfahren. Feststellungsverfahren werden bereits ab dem Kindergartenalter durchgeführt und dienen ausschließlich der Erörterung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs .
Generell entscheiden die Personensorgeberechtigten, ob die sonderpädagogische... http://www.sos-grosskayna.bildung-lsa.de/schule/schulaufnahme/#part1081