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Schulaufnahme
ausschließlich der Erörterung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs . Generell entscheiden die Personensorgeberechtigten, ob die sonderpädagogische Förderung an einer Förderschule oder im gemeinsamen Unterricht (GU) an einer Grundschule erfolgen soll. Im Zuge der Inklusionsbemühungen...
http://www.sos-grosskayna.bildung-lsa.de/schule/schulaufnahme/#part1081