Schulaufnahme ausschließlich der Erörterung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs .
Generell entscheiden die Personensorgeberechtigten, ob die sonderpädagogische Förderung an einer Förderschule oder im gemeinsamen Unterricht (GU) an einer Grundschule erfolgen soll. Im Zuge der Inklusionsbemühungen... http://www.sos-grosskayna.bildung-lsa.de/schule/schulaufnahme/#part1081